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Mietspiegel Deutschland http://www.mietspiegel.rechtanwalt.net
Die verfuegbaren Mietspiegel von Deutschland. Diese Mietspiegel enthalten Angaben und Vorgaben, wie verschiedene Eigenschaften oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung zu bewerten sind.
Um einen qualifizierten Mietspiegel nach BGB § 558d handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet wird.
Dieser Mietspiegel muß von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter und der Gemeind anerkannt werden (§ 558d BGB).
Ausnahmsweise darf der Mietspiegel nach zwei Jahren auch durch eine Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex für gesamt Deutschland angepasst werden.
Nach insgesamt vier Jahren ist eine Neuerstellung des Mietspiegel zwingend erforderlich. Er wird von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und in den Amtsblättern der Gemeinden veröffentlicht.
Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird im Zivilprozess vermutet, dass die darin genannten Mietpreisspannen zutreffen. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Durch entsprechende Gegenbeispiele. Problembehaftet ist vor allem, ob es die von § 558d BGB geforderten anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze zur Aufstellung von einem Mietspiegel überhaupt gibt ?
Angemeldet seit: 28.07.2011 14:07:44


